Die Gemeinde Sylt sucht im Fachbereich 3 – Ordnung und Soziales im Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Sachbearbeitung (m/w/d)
im Brand- und Katastrophenschutz
Ihrer Bewerbung sollten Ihr Interesse und Ihre Neigungen und Kenntnisse für die Aufgabenfelder zu entnehmen sein und Aussagen sowie Nachweise über Ihre bisherige berufliche Tätigkeit und ggf. Tätigkeiten in einer Feuerwehr beinhalten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über Qualifikationen und Fortbildungen) bis zum 29. Mai 2026 per E-Mail an personal(at)gemeinde-sylt.de oder per Post an die
Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal(at)gemeinde-sylt.de
Ihre Aufgaben
- Durchführung von Verwaltungstätigkeiten wie z.B. die Abrechnung von kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehren der Insel Sylt, Rechnungs- und Vertragswesen, Vorbereitung von Sitzungs-unterlagen und Auszahlung von Aufwandsentschädigungen
- Mitarbeit bei Umsetzungen von politischen Beschlüssen
- Mitarbeit bei Umsetzungen von notwendigen Maßnahmen nach Brandschutz- und Landeskatastrophenschutzgesetz
- Mitarbeit bei der Erstellung von Vergabeunterlagen für Vergaben gemäß der Unterschwellenvergabeordnung
- Teilnahme an politischen Sitzungen und Versammlungen der Feuerwehren (nach Bedarf)
- Projektarbeiten (z.B. Fahrzeugbeschaffungen)
- (Nach-) Kalkulation der Feuerwehrgebührensatzung
- Zuarbeit und Unterstützung der Fachdienstleitung
Im Zusammenhang mit der zukünftigen Organisationsstruktur sind weitere Aufgabenzuweisungen möglich.
Wir bieten
- Vergütung je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD sowie eine ergänzende betriebliche Altersversorgung (VBL)
- Zahlung einer Jahressonderzuwendung, einer leistungsorientierten Prämie gemäß Tarifvertrag (TVöD) und einer monatlichen Inselzulage
- unbefristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden
- ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgaben-gebiet in einem innovativen Arbeitsumfeld
- optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit)
- umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten
- Unterstützung bei der Wohnungssuche auf der Insel Sylt
- zudem haben wir im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements verschiedene Angebote wie beispielsweise Sonderkonditionen für Fitnessstudios oder Sylter Welle, Betriebssport und vieles mehr
Ihr Profil
- Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem für die Tätigkeit förderlichen Beruf sowie Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes
- Einsatzbereitschaft, rasche Auffassungsgabe und Interesse an einer eigenverantwortlichen und verantwortungsvollen Tätigkeit inklusive Dienstleistungs- und Kundenorientierung mit einem sicheren und verbindlichen Auftreten verwaltungsintern sowie auch gegenüber externen Dritten
- Teamfähigkeit, Organisations-, Durchsetzungs- und Entscheidungsvermögen, verbunden mit Verhandlungsgeschick und sehr guter schriftlicher und mündlicher Ausdrucksfähigkeit
- Bereitschaft zur berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung
- Ferner ist die Bereitschaft zur kameradschaftlichen Zusammen-arbeit mit den ehrenamtlichen Einsatzkräften und Wehrführungen erforderlich. Die aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz der Insel Sylt ist wünschenswert.
- Kenntnis im Umgang mit den Standard MS-Office-Produkten
- Bereitschaft zu Tätigkeiten auch außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten
Weitere Informationen
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne der Leiter des Fachdienstes, Herr Sven Lewald, telefonisch unter 04651/851-545 oder per Email unter sven.lewald@gemeinde-sylt.de.
Sollten Sie Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis haben, dann wenden Sie sich gern an Frau Arlett Böttcher, Fachdienst Personal und Organisation, Tel. 04651/851-236 oder per E-Mail an personal@gemeinde-sylt.de.
Die Vorgaben des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Rechte schwerbehinderter Menschen, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein (GstG) werden berücksichtigt.
