Inselverwaltung Sylt: Inselgemeinden passen Steuern mit Augenmaß an
Die insularen Gemeinden List auf Sylt, Kampen, Wenningstedt-Braderup, Hörnum und die Gemeinde Sylt haben in ihren jüngsten Gemeindevertretungssitzungen Steueranpassungen beschlossen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Ziel ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen langfristig zu sichern und verlässliche Rahmenbedingungen für die kommenden Jahre zu schaffen.
Die Haushalte der Inselgemeinden stehen vor wachsenden Herausforderungen. Steigende Ausgaben unter anderem für Infrastruktur, Kinderbetreuung, Pflichtaufgaben, Brandschutz sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel binden zunehmend Mittel. Gleichzeitig sind die finanziellen Spielräume enger geworden, sodass eine vorausschauende und nachhaltige Haushaltsplanung an Bedeutung gewinnt.
Umstellung auf Doppik
Ein zusätzlicher Faktor ist die Umstellung auf das doppische Haushaltswesen. Investitionen wirken sich nun dauerhaft auf die Haushalte aus, da sie mit Abschreibungen und Folgekosten verbunden sind, die über viele Jahre zu finanzieren sind. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, Einnahmen und Ausgaben dauerhaft in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.
Den Gemeinden steht im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Die beschlossenen Hebesätze wurden mit Bedacht festgelegt, bewegen sich weiterhin unter dem Niveau vergleichbarer touristisch geprägter Kommunen im Bundesgebiet und sind weit entfernt von einer möglichen erdrosselnden Wirkung. Diese Einschätzung wird auch durch die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland bestätigt, die bereits frühere Steuerentscheidungen ausdrücklich als rechtlich zulässig und aufsichtsrechtlich unbedenklich bewertet hat.
Zweitwohnungen werden in den Gemeinden zeitweise genutzt und nehmen dabei die kommunale Infrastruktur in Anspruch, die vergleichbar mit dauerhaft genutztem Wohnraum sind. Die Anpassung der Zweitwohnungssteuer dient in diesem Kontext der Beteiligung an der Finanzierung von kommunalen Aufgaben und trägt folglich zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden bei.
Die Gewerbesteuer wurde von allen insularen Gemeinden bewusst nicht angepasst, um die wirtschaftliche Attraktivität des Standortes Sylt zu erhalten und unternehmerisches Engagement weiterhin zu fördern.
„Die neuen Hebesätze wurden mit Augenmaß festgelegt. Sie sichern unsere finanzielle Handlungsfähigkeit, ohne Bürgerinnen und Bürger oder Zweitheimische unangemessen zu belasten“, erklärt Amtsvorsteher Kai Müller.
„Steuerentscheidungen fallen nie leicht, sind aber notwendig, um unsere Gemeinden zukunftsfähig zu halten und weiterhin zuverlässig in Infrastruktur, Lebensqualität und Sicherheit investieren zu können“, ergänzt Kämmerer Martin Marställer aus fachlicher Sicht.
Auch die Bürgermeisterin der Gemeinde Sylt, Tina Haltermann, hält die beschlossenen Anpassungen für „rechtssicher, maßvoll und haushalterisch notwendig“.
Übersicht der beschlossenen Steueranpassungen ab 01. Januar 2026
Zweitwohnungssteuer
| Gemeinde | Neuer Hebesatz ab 2026 |
| List auf Sylt | 8,5 % (bisher 5,4 %) |
| Kampen | 7,0 % (bisher 5,4 %) |
| Wenningstedt-Braderup | 12,5 % (bisher 10 %) |
| Hörnum | 7,0 % (bisher 5,4 %) |
| Gemeinde Sylt | 8,5 % (bisher 7,2 %) |
Grundsteuer B
| Gemeinde | Neuer Hebesatz ab 2026 |
| List auf Sylt | 119 % (unverändert) |
| Kampen | 62 % (unverändert) |
| Wenningstedt-Braderup | 140 % (bisher 109 %) |
| Hörnum | 146 % (unverändert) |
| Gemeinde Sylt | 169 % (unverändert) |