November 2015:

Die Sylter Inselgemeinden setzen ihren gemeinsamen Weg in Richtung eines zukünftigen insularen Amtes und damit einer neuen Verwaltungsstruktur auf Sylt fort.

Nachdem alle insularen Gemeindevertretungen bereits Ende des vergangenen Jahres gleichlautende Beschlüsse für die Gründung eines gemeinsamen Amtes zum 1. Januar 2027 gefasst haben, befindet sich der Prozess nun in einer weiteren wichtigen Phase, die Stellungnahmen der einzelnen Gemeindevertretungen an das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein erfordert.

Entscheidung liegt beim Innenministerium
Das Innenministerium hat in einem Schreiben alle Gemeindevertretungen um Stellungnahmen gebeten, die Aufschluss über die jeweilige Haltung hinsichtlich des geplanten gemeinsamen Amtes geben mögen.
Auf Grundlage dieser Stellungnahmen, die Anfang 2026 von den Gemeindevertretungen beschlossen werden sollen, fällt das Innenministerium dann eine Entscheidung, ob das Amt tatsächlich zum 01.01.2027 gegründet wird.

„Unsere Verwaltung arbeitet seit Monaten mit Hochdruck daran, alle relevanten Themen und Informationen aufzubereiten, damit die Gemeindevertretungen im kommenden Jahr tragfähige und gut verständliche Unterlagen für die Stellungnahmen und die darüber zu fällenden Beschlüsse erhalten. Sowohl die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung als auch zwischen Verwaltung und Selbstverwaltung ist offen, transparent und konstruktiv. Wir gehen diesen gemeinsamen Weg ganz bewusst miteinander und wenn das Innenministerium am Ende grünes Licht gibt, starten wir gut aufgestellt in die konkrete Aufbauphase des Amtes Insel Sylt. Das ist ein großer Schritt für unsere Verwaltung“, erläutert Tina Haltermann, Bürgermeisterin der Gemeinde Sylt.

„Diese enge Verzahnung über Zuständigkeitsgrenzen hinweg macht den Prozess effizient und nachvollziehbar. Wir werden unseren Gemeindevertretungen verbindliche und transparente Informationen zu den Strukturen, der Organisation und den Abläufen sowie den finanziellen Auswirkungen zur Verfügung stellen, um auf dieser Grundlage die notwendigen Stellungnahmen beschließen zu können“, freuen sich auch Oliver Ewald als Vorsitzender der Lenkungsgruppe und Kai Müller als Amtsvorsteher des Amtes Landschaft Sylt unisono über den Blick nach vorn.

Worum geht es beim künftigen Amtsmodell?
Bislang besteht auf Sylt eine zweigeteilte Verwaltungslandschaft: Die Gemeinde Sylt führt als Inselverwaltung die Verwaltungsgeschäfte sowohl für sich selbst als auch für das Amt Landschaft Sylt mit seinen amtsangehörigen Gemeinden List auf Sylt, Wenningstedt-Braderup, Kampen und Hörnum. Mit den bereits gefassten Beschlüssen wollen alle Gemeinden diese Struktur weiterentwickeln und ein gemeinsames Amt mit einer einheitlichen Amtsverwaltung und einer Amtsdirektorin oder einem Amtsdirektor schaffen. Ziel ist ein klar strukturiertes, gemeinsames „Amt Insel Sylt“, das planmäßig zum 1. Januar 2027 seine Arbeit aufnehmen soll. Bei diesem sogenannten Amtsmodell bleiben die Gemeinden in ihren jetzigen Grenzen erhalten und nehmen ihre politischen Selbstverwaltungsaufgaben weiterhin in eigener Verantwortung wahr. Die Verwaltungsaufgaben werden dann von der Amtsverwaltung ausgeführt.

Mit diesem Zwischenstand möchte die Inselverwaltung Sylt transparent darüber informieren, wo der Prozess aktuell steht und welche Schritte als Nächstes folgen. Weitere Informationen werden fortlaufend veröffentlicht.

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