Die Gemeinde Sylt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit, unbefristet zwei
Mitarbeiter (m/w/d)
bevorzugt mit handwerklicher Ausbildung aus den Bereichen Grünanlagenunterhaltung oder Straßenbau
für den gemeindlichen Bauhof.
Gesucht werden zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) mit der Fähigkeit zur selbständigen Arbeit. Die Bewerber (m/w/d) sollten im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein.
Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 24. November 2025 an
Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de
Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen körperliche Tätigkeiten in folgenden Bereichen:
- Ausführen aller Arbeiten im Bereich Grünanlagenunterhaltung und Straßeninstandsetzung
- Alle sonstigen für den Bauhof anfallenden Arbeiten sowie angeordnete Sonderdienste teilweise mit Rufbereitschaft (z. B. Winterdienst, Abfallbeseitigung, Katastrophenschutz)
Wir bieten Ihnen:
- Ein Interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Leistungsgerechte Bezahlung inklusive aller Sozialleistungen und attraktiver betrieblicher Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
- Zusätzliche Prämien im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung
- Jahressonderzahlung gemäß Tarifvertrag
- Verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie beispielsweise Sonderkonditionen für Fitnessstudio oder Sylter Welle
- Zahlung einer monatlichen Inselzulage
Die Einstellung erfolgt unbefristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden. Die Vergütung erfolgt je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 7 TVöD.
Weitere Informationen:
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen der Bauhofleiter des Bauhofes Sylt, Herr Björn Christiansen, Tel.: 04651/851-660.
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.
