Der Kreis Nordfriesland informiert:
Geflügelpest: Kreis Nordfriesland ordnet Aufstallung in Beständen ab 500 Tieren an
Das dynamische Geflügelpest-Geschehen im gesamten Bundesgebiet hat nun auch zwei Geflügelhalter im Kreis Nordfriesland erreicht. Das Veterinäramt in Husum musste am 29. Oktober in zwei gänsehaltenden Betrieben den Ausbruch der Geflügelpest amtlich feststellen.
Die Gänse zeigten Krankheitssymptome. Die Tierhalter nahmen Kontakt zum Veterinäramt auf, das eine Untersuchung veranlasste. Sie bestätigte den Verdacht. Rund 180 Mastgänse in beiden Betrieben sind zwischenzeitlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben tierschutzkonform getötet und unschädlich beseitigt worden. Weitere rund 160 waren bereits vorher verendet.
Um die Ausbruchsbetriebe auf den Inseln Sylt und Föhr werden gemäß dem Tierseuchenrecht eine Schutz- und eine Überwachungszone gebildet, die jeweils die gesamte Insel sowie im Falle von Föhr auch die Nachbarinsel Amrum umfassen. Hierzu hat der Kreis Nordfriesland zwei Allgemeinverfügungen mit Schutzmaßregeln veröffentlicht. Sie sind unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen abrufbar.
Geflügelhalter, die in ihren Beständen Krankheitssymptome, erhöhte Sterblichkeit oder rapiden Leistungsabfall feststellen, sollten unverzüglich Kontakt zu ihrem Tierarzt aufnehmen. Inzwischen werden auch vermehrt erkrankte Wildvögel beobachtet. Die virologischen Untersuchungen haben auch hier die hochansteckende Variante der Geflügelpest (HPAI) bestätigt. Um das Übergreifen der Geflügelpest auf weitere Geflügelhaltungen zu verhindern, hat der Kreis Nordfriesland daher noch eine dritte Allgemeinverfügung erlassen, die die Aufstallung aller Tiere in allen Betrieben mit Geflügel (Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Laufvögel (Ratitae), Perlhühner, Rebhühner, Truthühner oder Wachteln) in den Küstengebieten sowie auf den Inseln, Halligen und weiteren Risikogebieten anordnet.
Im gesamten restlichen Kreisgebiet gilt die Aufstallungspflicht nur für Geflügelbetriebe mit mindestens 50 Tieren. Diese Allgemeinverfügung ist ebenfalls unter dem genannten Link zu finden. Sie löst die Verfügung vom 17. Oktober ab, die eine Aufstallung in Betrieben ab 500 Tieren vorsah.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Virusinfektion. Weitere Informationen gibt das Friedrich-Löffler-Institut unter https://t1p.de/7alxl.
Wichtig für alle Geflügelhalter ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz aller Geflügelhaltungen. Die entsprechende Anordnung des Kieler Landwirtschaftsministeriums ist unter https://t1p.de/rvbm6 zu finden.