Die Inselverwaltung Sylt weist darauf hin, dass die Ruhezeiten auf der Insel Sylt einzuhalten sind.
Hier gelten die Gemeinde- und Amtsverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Emissionen in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen.

„Auf der Insel Sylt sind die Lärmschutzverordnungen der Gemeinde Sylt und des Amtes Landschaft Sylt maßgebend. Es gilt die Mittagsruhezeiten von montags bis samstags zwischen 13 Uhr und 15 Uhr einzuhalten und mit etwaigen Arbeiten am Morgen erst ab 8 Uhr zu beginnen und diese spätestens um 20 Uhr zu beenden. Sonn- und offizielle Feiertage dienen auf Sylt ganztägig als Ruhetage“, bittet Florian Korte, Sprecher der Inselverwaltung, um die Einhaltung der vorgegebenen Ruhezeiten.

Für Fragen in dieser Angelegenheit steht das Ordnungsamt der Inselverwaltung Sylt telefonisch unter 04651- 851-508 oder 04651-851-509 und per Mail unter ordnungsamt@gemeinde-sylt.de zur Verfügung.

Die Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Emissionen, 1. Nachtrag 30.04.2024, ist unter https://gemeinde-sylt.de/online-service/satzungen-verordnungen/ „öffentliche Sicherheit“ zu finden.

Die Amtsverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Emissionen vom 09.05.2019 ist unter https://amtlandschaftsylt.de/amt-landschaft-sylt/satzungen.html zu finden.

 

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