Der Fachbereich Umwelt und Bauen der Inselverwaltung Sylt bittet auch in diesem Jahr alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder die von Ihnen beauftragten Betriebe, die Kappung von Bäumen bei dem jetzt beginnenden Rückschnitt zu unterlassen.

„In Anbetracht des bevorstehenden Frühlings und der Sylter Biike ist es uns ein wichtiges Anliegen, auf einen fachgerechten Kronenschnitt hinzuweisen. Bei der auf der Insel Sylt weit verbreiteten Kappung von Bäumen handelt es sich nicht um baumpflegerische Maßnahmen, sondern um einen nicht zulässigen und baumzerstörerischen Eingriff in die Krone des Baumes, der darüber hinaus einen Verstoß gegen die Baumschutzsatzung darstellt“ teilt Florian Korte, Sprecher der Inselverwaltung Sylt mit.

Die Kappung meint ein umfangreiches Absetzen der Krone ohne Rücksicht auf Erscheinungsbild und Bedürfnisse des Baumes. Sie ist keine fachgerechte Maßnahme und führt in der Regel zu Fäulen an den Kappstellen. Seitlich dieser Kappstellen entstehen bei vitalen Bäumen zahlreiche Neuaustriebe, die mit zunehmendem Wachstum statisch immer instabiler werden, sodass nach kurzer Zeit akute Bruchgefahr besteht und sich durch die Kappung das Risiko abbrechender Äste eher erhöht als verringert.

Die Kronenpflege nach ZTV-Baumpflege hingegen darf bei gesunden und erwachsenen Bäumen durchgeführt werden.
Hierbei handelt es sich um das Ausschneiden von toten, kranken, gebrochenen, beschädigten oder sich kreuzenden und reibenden Ästen im Fein- und Schwachastbereich.

„Bei gesunden Bäumen besteht ein Gleichgewicht zwischen Wurzel, Stamm und Krone, wobei jeder Teil des Baumes gleichermaßen wichtig für die Versorgung aller Teile eines Baumes ist. Durch eine Kappung der Krone wird das Versorgungssystem des Baumes unterbrochen und auf Dauer zerstört,“ so Korte weiter.

Für Fragen steht der Baumschutzbeauftragte der Inselverwaltung Sylt, Peter Harms, unter baumschutz@gemeinde-sylt.de zur Verfügung.