Der Kreis Nordfriesland informiert:

Kontrolle von Ferienwohnungen auf Sylt: Kreis und Gemeinden vereinbaren nächste Schritte

Am 11. Oktober 2024 fand ein Gespräch zwischen den Sylter Bürgermeistern und Vertretern des Kreises Nordfriesland statt.

„Kreis und Gemeinden hatten unterschiedliche Sichtweisen beim Umgang mit nichtgenehmigten Ferienwohnungen. Doch nun haben wir die weiteren Verfahrensschritte besprochen, uns zu den zeitlichen Möglichkeiten der Bearbeitung bedeutend angenähert und ein gemeinsames Herangehen verabredet“, fasst Landrat Florian Lorenzen zusammen.

So haben die fünf Inselgemeinden zugesagt, bis Ende März 2025 ihre sämtlichen Bebauungspläne und unbeplanten Innenbereiche daraufhin zu überprüfen, ob die bestehenden Regelungen zu Ferienwohnungen aus kommunalpolitischer Perspektive ausreichend erscheinen. Das Ergebnis teilen sie dem Kreis mit.

Der Kreis wird die in einigen Gebieten bereits begonnenen Kontrollen fortführen, bis Ende März aber keine weiteren Gebiete hinzunehmen. Die Überprüfung von Nutzungen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Gefahrenabwehr, also insbesondere zum Thema Brandschutz, duldet jedoch keinen Aufschub und wird weiterhin durchgeführt.

Die fünf Gemeinden werden bis Ende März 2025 zudem eine Prioritätenliste festlegen. Sie wird Aussagen dazu enthalten, welche B-Pläne und unbeplanten Innenbereiche die Gemeinden bearbeiten wollen und welche nicht. Zudem stellen die Gemeinden einen Zeitplan auf, aus dem hervorgeht, in welchem Jahr der jeweilige Planaufstellungsbeschluss gefasst werden soll und bis wann die Planung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Diese Arbeiten sollen sich gleichmäßig über die nächsten zehn Jahre verteilen und bis Ende 2034 abgeschlossen sein.

Der Kreis hat zugesagt, sich bei der künftigen Kontrolle ungenehmigter Nutzungen am Zeitplan der Gemeinden zu orientieren.

„Auch wenn der Zeitplan sehr eng ist und uns als Gemeinden sowie die Inselverwaltung sehr fordern wird, sehen wir jetzt Chancen, die Probleme noch vor den Kontrollen zu lösen – zumindest für eine ganze Menge der bislang nicht genehmigungsfähigen Ferienwohnungen“, erklärt der Bürgermeister der Gemeinde Sylt, Carsten Kerkamm.

Abschließend forderte Landrat Florian Lorenzen alle Beteiligten auf – die Gemeinden, aber ebenso die Grundeigentümer, Bürgerinitiativen, Unternehmensverbände und Vermietungsagenturen –, gemeinsam auf das Ziel einer geordneten Entwicklung der Gemeinden hinzuarbeiten.