Die Gemeindevertretung – der Bürgervorsteher als Vorsitzender – informiert:

Information aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.07.2024

Beschluss zur Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister Nikolas Häckel gefasst

Am Donnerstag, den 18.07.2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt mit 26 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung den Beschluss zur Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister Nikolas Häckel gefasst.

Die Begründung der Gemeindevertretung, welche in der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von Herrn Bürgervorsteher Andreas Dobrzinski verlesen worden ist, finden Sie am Ende. Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung das Verbot zur Fortführung der Dienstgeschäfte durch Bürgermeister Nikolas Häckel mit 25 Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung beschlossen. Mit diesem Beschluss soll ebenfalls dem zerrütteten  Vertrauensverhältnis zwischen der Selbstverwaltung und Bürgermeister Nikolas Häckel Rechnung getragen werden. Darüber hinaus soll verhindert werden, dass die Funktionsfähigkeit der Gemeindeverwaltung hierdurch in Frage gestellt wird. Diese Entscheidung dient folglich der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung.

Das beschlossene Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Nikolas Häckel durch die Gemeindevertretung ist weiterhin sowohl sachlich als auch rechtlich unabhängig von der Überprüfung auf Dienstunfähigkeit durch den Hauptausschuss der Gemeinde Sylt zu betrachten. Es handelt sich hierbei nach wie vor um zwei unterschiedliche und unabhängige Vorgänge, die parallel stattfinden.

Aufgrund des beschlossenen Verbots zur Ausübung der Dienstgeschäfte ruht die Entscheidung über den Antrag auf Wiedereingliederung von Bürgermeister Nikolas Häckel während der Dauer des Abwahlverfahrens.

Als Wahltag für das Abwahlverfahren ist Sonntag, der 29. September 2024, vorgeschlagen und mit 28 Ja-Stimmen beschlossen worden.

Begründung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt zur Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister Nikolas Häckel

Es ist erklärungsbedürftig den mit großer Mehrheit gewählten Bürgermeister der Gemeinde Sylt und Leiter der Inselverwaltung abzuwählen, daher betonen wir ausdrücklich: bei der Abwahl geht es nicht um die Person Nikolas Häckel, sondern um schwere Mängel in der Amtsführung. Wir sind als Gemeindevertretung dem Gemeinwohl unserer Gemeinde und der gesamten Insel verpflichtet. Der seit Jahren völlig unbefriedigende Zustand in der Gemeinde Sylt und den amtsangehörigen Gemeinden ist in hohem Maße der Amtsführung von Nikolas Häckel geschuldet.

Im Folgenden listen wir die größten Probleme und damit die wichtigsten Gründe auf, die uns zur Einleitung des Abwahlverfahrens veranlassen. Eine erfolgreiche Abwahl wäre mit Folgekosten von insgesamt ca. 120 TEUR (Ruhegehalt des abgewählten Bürgermeisters) verbunden.

  • Die Hauptverantwortung des Verwaltungsleiters für die seit Jahren bestehende Haushaltsmisere hat uns in der Entwicklung um Jahre zurückgeworfen und großen Schaden für die Gemeinde und den Amtsbereich verursacht.
  • Wichtige Entscheidungen, die teilweise auch außerhalb der Befugnisse des Bürgermeisters lagen, wurden getroffen, ohne die Politik zu informieren oder in die Entscheidungsfindung einzubinden. Die nicht erfüllte Informationspflicht und eine mangelnde Kommunikationsstruktur sorgen fortlaufend für Misstrauen.
  • Der aktuelle Prüfbericht des Kreises Nordfriesland (2010 bis 2022) führt eine Fülle von Unzulänglichkeiten im Verwaltungshandeln unter der Verantwortung des hauptamtlichen Bürgermeisters auf.
  • Die notwendige Repräsentanz im Verhältnis zu den anderen Inselgemeinden, zum Kreis Nordfriesland und zum Land Schleswig-Holstein wurde wenig bis gar nicht wahrgenommen. Darüber hinaus besteht ein schwer gestörtes Vertrauensverhältnis zu den Amtsgemeinden.
  • Unzureichende Teilnahme an insularen Ausschüssen und Gremiensitzungen, wie z.B. Verbandsversammlungen, Amtsausschüssen oder Ortsbeiratssitzungen.
  • Das Vertrauen zwischen dem Bürgermeister und den Beteiligungsunternehmen sowie dem Eigenbetrieb der Gemeinde Sylt ist zerrüttet. Es
    findet keine konstruktive Zusammenarbeit mehr statt.
  • Mängel in der Personalführung und eine daraus resultierende und durch den Bürgermeister selbst eingestandene Überforderung des Bürgermeisters. Die Organisationsstruktur der Verwaltung ist derzeit durch persönliche Befindlichkeiten des Bürgermeisters geprägt.

Die Gemeindeordnung ermöglicht die Abwahl eines Bürgermeisters, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgermeister und Gemeindevertretung so nachhaltig gestört oder beschädigt ist, dass eine Heilung oder Wiederherstellung nicht mehr gegeben scheint bzw. nicht mehr im Bereich des Möglichen liegt. Insbesondere angesichts eines krankheitsgezeichneten Menschen fiel diese fraktionsübergreifende Entscheidung nicht leicht. Gleichwohl ist sie wohlüberlegt und alternativlos.

Es geht um die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Sylt. Diese ist auf einen Neuanfang durch eine integrierende und die gemeindlichen Verhältnisse gestaltende Persönlichkeit angewiesen.

Die Gemeindevertretung bittet daher die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Sylt, den Weg für eine Wiederbesetzung der Stelle durch die Abwahl des Bürgermeisters freizumachen.