Weitere Informationen unter www.gemeinde-sylt.de/kommunalwahl-2023/
Bis wann muss ich meinen Wahlbrief zurücksenden?
Die Deutsche Post AG empfiehlt, den Wahlbrief so rechtzeitig wie möglich, spätestens 3 Tage vor Wahltermin (14.05.23), abzusenden.
Die Wahlbriefe können allerdings auch in die Briefkästen der Inselverwaltung (Bahnweg 20-22 oder Andreas-Nielsen-Straße 1, 25980 Sylt OT Westerland) bis einschließlich Samstag, den 13.05.23, eingeworfen werden.
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Wahlbrief erst am Wahltag abgeben möchte?
Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht.
Der Wahlbezirk ist oben links auf dem Wahlbrief vermerkt. Eine Liste der Wahllokale mit den dazugehörigen Adressen finden Sie hier https://gemeinde-sylt.de/kommunalwahl-2023/ .
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede/r Wähler/in hat so viele Stimmen, wie unmittelbare Vertreter/innen im Wahlkreis zu wählen sind.
In den Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden so viele Wahlkreise gebildet, wie unmittelbare Vertreter/innen zu wählen sind. In jedem Wahlkreis wird ein/e unmittelbare/r Vertreter/in gewählt, d.h.:
Gemeinde Sylt | 1 Stimme |
Die Gemeinde Sylt ist in 12 Wahlkreise eingeteilt, in jedem Wahlkreis kann 1 Stimme abgegeben werden (Einstimmenwahlrecht).
Unmittelbar gewählt ist, wer die meisten abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt.
Gemeinden mit bis zu 2 500 Einwohner/innen bilden jeweils einen Wahlkreis, wo, je nach Größe der Gemeinde, vier bis sieben unmittelbare Vertreter/innen zu wählen sind (Mehrstimmenwahlrecht), d.h.:
Hörnum (Sylt) | 6 Stimmen |
Kampen (Sylt) | 5 Stimmen |
List auf Sylt | 7 Stimmen |
Wenningstedt-Braderup (Sylt) | 7 Stimmen |
Für eine/n Bewerber/in darf nur eine Stimme abgegeben werden. Die möglichen Stimmen können auf Bewerber/innen verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden.