Aufruf der Kommunen der Insel Sylt:

Schöffen im Erwachsenenstrafrecht gesucht!

Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 sucht jede Gemeinde auf der Insel Sylt für Ihre Vorschläge an das Amtsgericht Frauen und Männer, die am Amtsgericht Niebüll und Landgericht Flensburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Erwachsenenstrafsachen teilnehmen.

Wählbar sind Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde auf Sylt haben, für die sie sich bewerben und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Je nach Größe der Gemeinde werden zwischen ein und fünfzehn Schöffen für die Vorschlagslisten in der jeweiligen Gemeindevertretung gewählt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis spätestens Freitag, 14. April 2023 beim Fachbereich 3 Ordnung und Soziales, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt.

Die entsprechende Bewerbungsformular für interessierte Bürgerinnen und Bürger können hier heruntergeladen werden. Zusätzlich auch unter www.schoeffenwahl2023.de.

Sollten noch Fragen offen sein, können Sie sich an den Fachbereich 3 Ordnung und Soziales der Inselverwaltung Sylt wenden (Herrn Schulz, ordnungsamt@gemeinde-sylt.de, Tel.: 04651-851501).