Der Kreis Nordfriesland informiert:

Geflügelpest in Nordfriesland: Kreisweites Aufstallungsgebot ab 23.11.2021

Nicht nur bei zahlreichen Wildvögeln im gesamten Kreisgebiet, auch landesweit breitet sich das Geflügelpest-Virus immer mehr aus. Auch vor Hausgeflügelbeständen macht es nicht Halt. In Schleswig-Holstein wurden bereits mehrere Ausbrüche in Geflügelhaltungen verzeichnet. Um die Ausbreitung der Vogelgrippe und das mögliche Überspringen auf weitere Nutztierbestände einzudämmen, weitet der Kreis Nordfriesland ab 23.11. das bestehende Aufstallungsgebot auf das gesamte Kreisgebiet aus. Eine entsprechende Regelung ist in der Allgemeinverfügung vom 22.11.2021 verfasst. Diese wurde in der Sonderausgabe des Amtsblattes 40 (www.nordfriesland.de/amtsblatt) veröffentlicht. Die Anordnung tritt am 23.11.2021 in Kraft und gilt für das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Inseln und Halligen.

Die konsequente Aufstallung kann das Hausgeflügel schützen. Es sind bereits etliche Wildvögel tot aufgefunden worden, vor diesem Hintergrund sollte sich jeder Geflügelhalter, auch Kleinsthalter mit einigen wenigen Tieren seiner Verantwortung bewusst sein, und neben der Aufstallung des Geflügels auch die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen.

Alternativ zur Unterbringung des Geflügels in Ställen oder in nach oben geschlossenen Volieren, ist die Nutzung von Netzen und Gittern mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern möglich.