Corona-Impfungen auf den Inseln beginnen am 11. März
Voraussichtlich ab dem 11. März können sich Sylter, die der höchsten Impfpriorität unterliegen, gegen das Coronavirus auf der Insel impfen lassen. Impfberechtigt sind Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, in der Altenpflege tätiges Personal sowie bestimmtes medizinisches Personal mit dem Hauptwohnsitz auf der Insel.
Geimpft wird in den Räumlichkeiten des Syltness Center im Kurzentrum Westerlands. Diese werden durch die Insel Sylt Tourismus-Service GmbH (ISTS) erfreulicherweise kostenfrei zur Verfügung gestellt werden – im Interesse der Pandemiebekämpfung.
In Kürze werden alle Personen ab 80 Jahren durch die Inselverwaltung angeschrieben, um über die Möglichkeiten zur Terminvereinbarung zu informieren. Für die Terminvereinbarung wird eine Telefonhotline eingerichtet, deren Nummer in dem Informationsschreiben bekannt gegeben wird. Die mobilen Pflegedienste und in Frage kommenden Arztpraxen werden separat angesprochen.
Dem Informationsscheiben sind auch sämtliche Unterlagen wie z. B. der Anamnesebogen, die Einwilligungserklärung und der Aufklärungsbogen, beigefügt. Wir bitten alle Impfberechtigten darum, diese möglichst bereits ausgefüllt zum Impftermin mitzubringen. Vielleicht kann der Hausarzt oder die Familie beim Ausfüllen unterstützen.
Personen, die bereits ihre Erstimpfung im Impfzentrum Husum erhalten haben, müssen auch den Termin zur Zweitimpfung dort wahrnehmen. Wer bereits einen Termin in Husum hat aber noch nicht geimpft wurde, kann diesen Termin dort stornieren. Dies sollte allerdings möglichst rechtzeitig vor dem Termin geschehen, damit nicht bereits aufgetauter Impfstoff ungenutzt entsorgt werden muss.
Wir freuen uns, Ihnen dieses Impfangebot unterbreiten zu können.