Neue Corona-Vorschriften

Dez 16, 2020 | Aktuelles

Ab sofort gelten neue, verschärfte Corona-Regeln, deren Ziel es ist, unser aller Gesundheit zu schützen. Darum sollte es auch unser Ziel sein, dass wir uns alle an die Regeln halten, um gut durch diese Zeit zu kommen. Das geht nur gemeinsam, in einem fairen Miteinander. 

Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:

Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind mit bis zu fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt gestattet. Vom 24. bis 26. Dezember sind Zusammenkünfte mit Personen des eigenen Haushaltes sowie vier Angehörigen des engsten Familienkreises gestattet. Kinder bis 14 Jahre müssen nicht mitgezählt werden. 

In Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen, am ZOB und an den Bahnhöfen müssen Mund-Nase-Masken getragen werden. Das gleiche gilt für geschlossene Räume mit Publikumsverkehr. 

Im öffentlichen Raum sind der Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken untersagt. 

Es gilt auf Sylt ein allgemeines Abbrennverbot für Feuerwerkskörper.

Touristische Beherbergung bleibt untersagt. Gaststätten bleiben weiterhin geschlossen.

Verkaufsstellen des Einzelhandels, die keine Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen, sind zu schließen. Die Ausgabe von vorab telefonisch, online oder per Post bestellten Waren bleibt unter Auflagen gestattet. Auch der Verkauf von Weihnachtsbäumen außerhalb geschlossener Räume ist erlaubt. 

Medizinisch nicht notwendige Dienstleistungen mit Körperkontakt sind unzulässig. 

Schulen und Kitas bleiben geschlossen. In Kindertagesstätten darf eine Notbetreuung aufrecht erhalten werden. 

Die vollständige Landesverordnung finden Sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201216_Landesverordnung_Corona.html

Das Ordnungsamt und die Stadtlotsen sind für Sie unterwegs, bei Fragen sprechen Sie uns gerne an. Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite unter www.gemeinde-sylt.de. Dort steht Ihnen auch unser Chatbot mit Antworten zu zahlreichen Fragen zur Verfügung.