Nutzung von Zweitwohnungen

Dez. 10, 2020 | Aktuelles

Liebe Zweitwohnungsbesitzer, bitte denken Sie daran, dass nur Sie persönlich Ihre Wohnung auf Sylt zusammen mit Personen aus Ihrem eigenen und einem weiteren Haushalt nutzen dürfen. 

Eine Nutzung durch Dritte ist, auch wenn sie unentgeltlich erfolgt, aufgrund des geltenden Beherbergungsverbotes nicht gestattet. Wir bitten Sie, sich an dieses Verbot zu halten.

Lassen Sie uns bitte alle den bundesweiten Appellen folgen und auf Kontakte verzichten, wollen wir doch alle gesund bleiben und ein schönes Weihnachtsfest feiern. Vielen Dank. 

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