Aufstallungspflicht aufgrund von Vogelgrippe

Okt. 31, 2020 | Aktuelles

Mit Datum vom 30.10.2020, 18 Uhr, erfolgte eine Bestätigung des Nachweises eines hochpathogenen Vogelgrippevirus bei mehreren Wildvögeln (Gänse, Falken, Seeadler) durch das FLI.

Nach einer Risikoanalyse hat der Kreis Nordfriesland eine Allgemeinverfügung mit Anordnung der Aufstallung von Nutzgeflügel erlassen. Die Anordnungen betreffen drei Kilometer entlang der Küstenlinie sowie 500 Meter um die ausgewiesenen Rastplätze der Wildvögel. Die genannte Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland unter www.vet.nordfriesland.de.

Um einen Übergriff auf die Hausgeflügelpopulation zu verhindern ist es unumgänglich, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen umzusetzen. #SyltInfo

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