Corona: Gäste müssen bis 2. November abreisen
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am vergangenen Mittwoch beschlossen, dass „Übernachtungsangebote im Inland nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt“ werden.
Für Schleswig-Holstein gilt vor dem Hintergrund dieses Beschlusses, dass mit wenigen Ausnahmen für die kommenden vier Wochen keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen angeboten werden. Die Landesregierung hat damit zugleich klargestellt, dass die Abreise aller Gäste, die aus touristischen Gründen in Schleswig-Holstein sind, bis spätestens zum 2. November erfolgen muss.
Da das Abreiseaufkommen in den nächsten Tagen sehr hoch sein wird, bitten wir Sie, sich rechtzeitig vor der Abreise über die Abfahrtszeiten von Zügen und Autozügen zu informieren und Plätze zu reservieren, um ein Abreisechaos und Staus auf den Straßen zu vermeiden.
Weitere Informationen zu den Abfahrtszeiten finden Sie auf der Webseite der Deutschen Bahn unter www.bahn.de, der Webseite des Sylt Shuttle Plus unter www.syltshuttle.de sowie auf der Webseite des Autozuges unter www.autozug-sylt.de. #SyltHältZusammen