Beherbergungsverbot außer Kraft
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat das „Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots“ gekippt. Das Gericht stufte die Regelung als rechtswidrig ein. Durch das Land Schleswig-Holstein werden daher keine inländischen Hochinzidenzgebiete mehr ausgewiesen. Das Beherbergungsverbot ist somit außer Kraft gesetzt.
Weitere Informationen sind derzeit weder vom Land Schleswig-Holstein noch vom Kreis Nordfriesland veröffentlicht.