Neue Corona-Vorschriften
Das Land Schleswig-Holstein hat am Dienstag, 20. Oktober einen neuen Erlass zur Bekämpfung der Coronapandemie veröffentlicht. Maßgeblich für die Maßnahmen ist der Sieben-Tage-Inzidenzwert des jeweiligen Landkreises, also die Zahl der Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.
Liegt dieser bei über 35, gilt unter anderem folgendes:
Die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung überall dort zu tragen, wo Menschen länger und/oder dichter zusammenkommen, zum Beispiel auf Märkten oder in der Fußgängerzone. Die Einführung einer Sperrstunde in der Gastronomie von 23 bis 6 Uhr des Folgetages sowie Beschränkungen für Veranstaltungen und private Feiern.
Liegt der Inzidenzwert über 50, gelten oben genannte Einschränkungen und außerdem ein generelles Verbot des Außerhausverkaufes von Alkohol von 23 bis 6 Uhr des Folgetages sowie weitergehende Kontaktbeschränkungen.
Für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten soll zudem künftig eine zehntätige Quarantänepflicht gelten. Durch einen negativen Coronatest ist eine Verkürzung auf fünf Tage möglich. Ausnahmen gibt es unter anderem für Berufspendler und Geschäftsreisende. #SyltInfo