Corona-Lockerungen im Bereich Veranstaltungen
Die Corona-Infektionszahlen bei uns im Land sind weiterhin niedrig. Ab Montag, 20. Juli, werden die Corona-Vorschriften im Bereich Veranstaltungen daher weiter gelockert:
Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze sind nun mit bis zu 150 außerhalb und weiterhin mit 50 Personen innerhalb geschlossener Räume zulässig. Veranstaltungen mit Marktcharakter sind mit bis zu 500 Personen außer-halb und 250 Personen innerhalb geschlossener Räume unter erhöhten Sicherheitsanforderungen zulässig. Veranstaltungen mit Sitzungscharakter sind mit bis zu 500 Personen außerhalb geschlossener Räume und mit bis zu 250 Personen innerhalb geschlossener Räume zulässig.
Private Veranstaltungen sind auch mit mehr als zehn Teilnehmern zulässig, sofern die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden, wie sie für Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze gelten (also maximal, wie bisher 50 Personen innen und neu 150 Personen draußen).