Für Gastronomische Hygienekonzepte ist der Kreis verantwortlich

Mai 15, 2020 | Aktuelles

Die ab Montag zu erwartende, neue Landesverordnung wird nach aktuellen Informationen gastonomischen Betrieben die gleichzeitige Bewirtung von mehr als 50 Gästen nur dann erlauben, wenn das zu erstellende Hygienekonzept zuvor genehmigt wurde. Hierzu gab es in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen beim Bürgerservice.

Die Gemeinde Sylt kann leider keine Auskünfte zur Ausgestaltung von Hygienekonzepten erteilen und ist auch nicht die zuständige Genehmigungsbehörde. Bei Fragen oder Genehmigungswünschen wenden Sie sich bitte direkt an den Kreis Nordfriesland unter Tel. 0800 200 66 22, erreichbar Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-14 Uhr, Sa-So & feiertags 10-13 Uhr. Bei Genehmigungsanfragen empfiehlt sich eine Mail an team-recht@nordfriesland.de.