Fraktionsübergreifender Antrag zur Entwicklung der Senioreneinrichtungen
Im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 13. Mai wurde erneut über eine mögliche Bezuschussung der Senioreneinrichtungen in der Steinmannstraße und im Wenningstedter Weg beraten. Es wurde ein fraktionsübergreifender Antrag beschlossen, der nun im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 18. Mai noch einmal beraten werden soll:
- Die 55 Zimmer große, stationäre Senioreneinrichtung im Wenningstedter Weg wird weiterhin von den Johannitern verantwortet. Hierfür brauchen die Johanniter und ihre Mitarbeiter unsere Unterstützung. Die Gemeinde ist grundsätzlich zur Verlustübernahme für einen fest vereinbarten Zeitraum, beispielsweise bis 2023, mit einer festgelegten Obergrenze bereit. Es muss aber genau definiert sein, welcher Verlust übernommen wird, beispielsweise Mehraufwand durch Zeitarbeiter.
- Die Tagespflege in der Steinmannstraße kann derzeit nicht kostendeckend angeboten werden. Wenn die Johanniter dieses Angebot aufrechterhalten sollen, dann werden die Gemeinde Sylt, und möglichst auch die Amtsgemeinden, diese sinnvolle Einrichtung subventionieren müssen. Auch hier ist eine Obergrenze festzulegen.
- Die zwei vorgesehenen, jeweils elf Zimmer großen Wohngemeinschaften in der Steinmannstraße sind auf der bisherigen Basis nicht zu realisieren. Die Zimmer werden rückwirkend zum 1. Januar 2020 an das Kommunale Liegenschaftsmanagement der Gemeinde Sylt (KLM) übergeben.
- Für die aktuellen Themen, aber auch für die Entwicklung eines zeitgemäßen Konzeptes zur Seniorenbetreuung, braucht die Gemeinde eine externe Beratung, die umgehend zu realisieren ist. Das Konzept soll unter anderem die Entwicklung der Bettenkapazität im stationären Bereich sowie mögliche Kapazitätserweiterung durch Aufstockung oder Neubau, die Tagespflege, Nutzung der Steinmannstraße, Kurzzeitpflege, Betreuung von dementen Menschen, touristische Angebote und die Optimierung der Personalsituation beinhalten.
- Die gesamte Thematik der Seniorenbetreuung kann von der Verwaltung nur dann geleistet werden, wenn es eindeutige Zuordnungen gibt. Die Organisation und die Umsetzung von sicherlich vielen Maßnahmen sollte vom Sozialzentrum verantwortet werden. Es ist ein/e Ansprechpartner/in mit entsprechender Qualifikation zu benennen. Eine begleitende Arbeitsgruppe, die beispielsweise aus den Vorsitzenden des Sozialausschusses und Wohnungsbauausschusses, dem Bürgermeister sowie dem Bürgervorsteher, dem Betriebsleiter des KLM und des Sozialzentrums bestehen könnte, stellt die Verzahnung von Verwaltung und Selbstverwaltung sicher und informiert die Gremien zeitnah.