Land beschließt Lockerung der Corona-Maßnahmen
Die Landesregierung hat sich gestern auf erste Lockerungen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus verständigt, die ab dem 4. Mai in Kraft treten sollen. Die wichtigsten Änderungen für Sylt. #SyltHältZusammen
- Zweitwohnungsbesitzer dürfen gemeinsam mit Personen aus ihrem Hausstand ihre Zweitwohnung wieder beziehen. Sie haben sicherzustellen, dass sie sich im Falle einer bestätigten SARS-Cov2-Infektion innerhalb von 24 Stunden zur Quarantäne an ihren Hauptwohnsitz begeben können. Eine Einreise zu Tourismuszwecken bleibt auch weiterhin verboten.
- Auch Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister oder in gerader Linie Verwandte von Personen mit Erstwohnsitz auf Sylt sollen wieder anreisen dürfen.
- Kontaktarme Sportarten im Freien sollen wieder ausgeübt werden können. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung von Hygieneregeln. Als kontaktarm gilt eine Sportart, wenn bei deren Ausübung in der Regel ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht unterschritten wird. Sportgeräte für kontaktarme Sportarten wie Fahrräder oder Kanus dürfen wieder gewerblich verliehen werden.
- Unter der Voraussetzung, dass jeweils Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass der Abstand von Besucherinnen und Besuchern eingehalten, Infektionsketten nachvollzogen werden und ein Hygienekonzept nachgewiesen können, sind Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder möglich und dürfen Museen und Ausstellungen wieder öffnen. Die Besucherzahl ist auf eine Person pro 15 Quadratmeter begehbarer Ausstellungfläche begrenzt.
- Neben Friseurbetrieben dürfen ab dem 4. Mai auch medizinische und kosmetische Fußpflege sowie Nagelstudios wieder öffnen; ein entsprechendes Hygienekonzept wird auch hier vorausgesetzt. Auch der Einzelunterricht in Musikschulen ist wieder erlaubt.
- Außerdem soll es Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen sowie eine teilweise Öffnung von Schulen geben.