Aufhebung der Haushaltssperre
Auf der Videokonferenz des Hauptausschusses am 14.April wurde der finanzpolitische Weg der Gemeinde Sylt einschließlich einer möglichen Neuverschuldung grundsätzlich erörtert.
Die unabsehbaren finanzwirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise waren der Grund für eine Haushaltssperre, die jedoch nicht die gesetzlichen Aufgaben, vertragliche Verpflichtungen, Ausgaben für die Sicherstellung einer leistungsfähigen EDV und Corona-Ausgaben betraf. Auch begründete Ausgaben waren jederzeit möglich.
In einem Gespräch zwischen den Vorsitzenden des Finanz-und Wirtschaftsausschusses und der Verwaltung am 8. April wurden vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen die Einnahmeausfälle sowie deren Deckung abgestimmt. Einigkeit konnte auch bei einer möglichen Neukreditaufnahme von rund 8 Mio. Euro erzielt werden.
Die erlassene Haushaltssperre ist daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Sämtliche Leistungen, auch die freiwilligen, können damit uneingeschränkt geleistet und Aufträge – auch für Bauprojekte – erteilt werden. #SyltHältZusammen