Öffnungszeiten über die Ostertage
Einzelhandelsgeschäfte zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Apotheken, Sanitätsläden, Drogerien und Tankstellen haben weiter geöffnet und dürfen auch an Sonntagen von 11 bis 17 Uhr öffnen. Unter diese Regelung fallen zudem Banken und Sparkassen, Poststellen, Waschsalons, Reinigungen, der Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenbaubetriebe sowie Tierbedarfsmärkte und Großmärkte.
Diese Regelung gilt nicht für Feiertage. An Karfreitag und Ostermontag haben darum die Geschäfte zu schließen. Einzige Ausnahmen hiervon bilden Tankstellen und Apotheken. #SyltHältZusammen