Ortsübliche Bekanntmachung

über die Durchführung einer Online-Konsultation als Ersatz für einen Erörterungstermin für das Bauvorhaben

Scoping zur ABS Niebüll – Klanxbüll (Westerland) (Geschäftszeichen: 571pu/013-2022#005)


Das Vorhaben umfasst den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke zwischen den Abschnitten Niebüll- Klanxbüll und Morsum-Tinnum sowie die Geschwindigkeitserhöhung auf 140 km/h zwischen Niebüll-Klanxbüll auf der Strecke 1210 (Elmshorn- Westerland), auch Marschbahnstrecke genannt. Es handelt sich um das Vorhaben gemäß § 2 Nr. 6a Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG).


Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB Netz AG, Infrastrukturprojekte Nord (Vorhabenträgerin), vom 10.10.2022 für das genannte Bauvorhaben im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens gemäß §§ 4 Abs.

2 Nr. 1, 6 Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) i.V.m. § 5 Abs. 2 bis 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) gemäß § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m.

§§ 1 Nr. 24, 5 Abs. 2 bis 4 eine Online-Konsultation zur Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen (Scoping) durch.


Im Rahmen dieser Unterrichtung hat das Eisenbahn-Bundesamt der Vorhabenträgerin, den nach §17 UVPG zu beteiligenden Behörden und der betroffenen Öffentlichkeit nach § 2 Abs. 9 UVPG eine Gelegenheit zur Besprechung (Scoping-Termin) zu geben, § Abs. 3 MgvG. Diese Besprechung erstreckt sich darauf, welche Themen im UVP-Bericht behandelt, welche Untersuchungen durchgeführt und welche Methoden bei der Untersuchung angewendet werden müssen. Zudem ist der relevante Untersuchungsraum bezogen auf die einzelnen Schutzgüter in Abhängigkeit der Reichweite der jeweils relevanten Projektwirkungen festzulegen. Während der Covid-19-Pandemie im Anwendungszeitraum des Planungssicherstellungsgesetzes führt das Eisenbahn-Bundesamt die Besprechung als Online-Konsultation gemäß § 5 PlanSiG durch. Das Eisenbahn- Bundesamt gibt damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme. Auf Grundlage der von der Vorhabenträgerin vorgelegten Unterlagen oder den eingegangenen Stellungnahmen legt das Eisenbahn-Bundesamt den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung fest.

In Folge findet ein gesondertes Anhörungsverfahren gemäß § 7 MgvG i.V.m. § 73 VwVfG zu diesem Bauvorhaben statt. Im Rahmen dessen wird die Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen und zur Abgabe von Stellungnahmen in Bezug auf sämtliche, durch das Vorhaben berührten Belange und Rechte bestehen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung.


  1. Die Online-Konsultation findet in der Zeit vom 12.01.2023 bis einschließlich zum 13.02.2023 statt.

  2. In diesem Zeitraum haben Sie die Gelegenheit die Scoping-Unterlagen der Vorhabenträgerin online einzusehen und schriftlich oder elektronisch eine Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahme kann sich auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung und der weiteren mit dem Verkehrsinfrastrukturprojekt verbundenen Umweltprüfung erstrecken, vgl. § 6 MgvG.

  3. Es wird auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/MgvG der Zugang zu den für die Unterrichtung des Untersuchungsrahmens erheblichen Unterlagen (Scoping-Unterlage der Vorhabenträgerin) gewährt.

  4. Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG liegt die Scoping-Unterlage in der Zeit vom 12.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023 (einen Monat) in der Inselverwaltung der Gemeinde Sylt und des Amtes Landschaft Sylt, Amt für Umwelt und Bauen, Hebbelweg 2, 2. OG, 25980 Sylt/OT Westerland zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Für die Einsicht vereinbaren Sie bitte telefonisch (04651 851-611) einen Termin.

    Für den Beginn der Einwendungsfrist ist die Veröffentlichung im Internet maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn- Bundesamtes verlängert diese nicht.

  5. Die Bekanntmachung der Online-Konsultation erfolgt in Anwendung von § 2 Abs. 1 PlanSiG ersatzweise durch Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich im amtlichen Veröffentlichungsblatt der betroffenen Gemeinden oder einer ortsüblichen Tageszeitung.

  6. Die Stellungnahme ist bis zum 13.02.2023 schriftlich oder elektronisch per E-Mail an das Eisenbahn- Bundesamt zu übersenden.

    Schriftliche Äußerungen sind zu richten an: Eisenbahn-Bundesamt

    Pestalozzistraße 1

    19053 Schwerin


    Elektronische Äußerungen per E-Mail sind zu richten an: Scoping-ABS-NB-KX@eba.bund.de


    Bei der elektronischen Übersendung der Stellungnahme ist zu beachten, dass der Umfang der Anlagen auf 25 MB begrenzt ist. Sollten die Anlagen einen größeren Umfang haben, sind sie in mehreren E-Mails zu übersenden.

    Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.

  7. Die Abgabe einer Äußerung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen.

  8. Durch die Abgabe einer Äußerung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

  9. Nähere Hinweise zum Datenschutz sind zugänglich unter https://www.eba.bund.de/datenschutzhinweise. 10.Diese Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Vorhaben sind auch auf der Internetseite des

Eisenbahn-Bundesamtes unter http://www.eba.bund.de/MgvG zu finden.

Sylt, den 14.12.2022 Gemeinde Sylt

- Der Bürgermeister -

Im Auftrag gez. Lars Moritz