Die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) sucht zum nächstmöglichen Termin eine*n

Köchin*Koch (m/w/d).

für die Küche in ihrem Bauernhofkindergarten. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 23. September 2024 an die

Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de

 

 

Ihre Aufgaben:
  • Die tägliche Zubereitung von Frühstück für bis zu 80 Kinder,
  • die tägliche Zubereitung von Mittagessen für bis zu 180 Kinder für Kita und Schulessen
  • die Gestaltung von Speiseplänen nach DGE
  • Umsetzung des HACCP Konzeptes
  • Reinigung der Küche unter Einhaltung geltender Hygienevorschriften
  • Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Kita z. B. Kinder – Kochtag
Das bringen Sie mit:
  • Motivation und Engagement sowie eine große Portion Empathie
  • Ausbildung als Koch*in oder eine fachbezogene Ausbildung
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Flexibilität bei der Arbeitszeit
  • Lust im kleinen Team zu arbeiten
  • Interesse und Bereitschaft für Fort- und Weiterbildung
Wir bieten Ihnen:
  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Stundenzahl von 39 Stunden
  • Vergütung nach der Entgeltgruppe 5 TVöD, bei Vorlage der tarifrechtlichen Voraussetzungen
  • Zahlung einer leistungsorientierten Prämie sowie Jahressonderzahlung
  • eine attraktive betriebliche Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub
  • Zahlung einer Inselzulage
  • diverse Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • ein motiviertes, engagiertes und fachlich gut aufgestelltes multiprofessionelles Team
Für weitere Informationen:

Fragen zum Tätigkeitsfeld beantwortet Ihnen gerne die Kindergartenleitung, Frau Karin Artschwager, unter Tel.: 04651/41335.

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, sowie dem Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.