Die Gemeinde Sylt sucht im Fachbereich Ordnung und Soziales für den Fachdienst Verkehr und Bußgelder zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Sachbearbeiter (m/w/d). 

 

Die Stelle ist unbefristet.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit wird je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die:

Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de

Ihre Aufgaben:
Wir erwarten:

Erwartet werden die Freude am Umgang mit Menschen, die Fähigkeit zum selbstständigen zielgerichteten Arbeiten im Team, ein freundliches und sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen, professioneller Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern, Konflikt- und Kritikfähigkeit und ein gutes Urteilsvermögen unter Anwendung der für diese Tätigkeit erforderlichen Rechtsgrundlagen.

Vorausgesetzt werden gute Kenntnisse in der Anwendung der MS-Office-Module Word, Excel und Outlook sowie die Aneignung fachspezifischer Programme (z.B. Winowig) und Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung.

Vorteilhaft ist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder einer vergleichbaren Ausbildung, alternativ die Bereitschaft, sich zeitnah entsprechend zu qualifizieren.

Wir bieten:
  • ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet in einem innovativen und herausfordernden Arbeitsumfeld
  • eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung
  • eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9a TVöD inkl. attraktiver betrieblicher Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden (Gleitzeit)
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • diverse Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Für weitere Informationen:

Fragen zum Tätigkeitsfeld beantwortet Ihnen Frau Stefanie Schultz, Fachdienstleiterin Verkehr/Bußgelder, gerne unter 04651/851-520.

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.